Hier findet ihr nützliche Informationen zu Themen, die einen üblicherweise nach dem Urlaub beschäftigen (z. B. zur richtigen Vorgehensweise bei einem Reisemangel, einer Bahn- oder Flugverspätungung bzw. Flugstornierung oder bei Problemen mit Cashback-Gutscheinen - aber auch Hinweise, wer die ansehnlichsten Fotobücher für die Urlaubserinnerungen liefert). Anzeige:
Ihr müsst Reisemängel unbedingt bereits vor Ort anzeigen, damit der Veranstalter die Chance hat, die Mängel abzustellen (z. B. durch einen Wechsel des Zimmers bei Lärmbelästigungen). In der Beschwerde sollten die Mängel genau beschrieben werden (dokumentieren nicht vergessen, z. B. Fotos machen und Zeugen suchen). Ihr solltet eine Frist für die Behebung der Reisemängel setzen. Die Beschwerde muss an den Reiseleiter gehen, nicht ans Hotel. Zusätzlich sollte das Problem dem Veranstalter in Deutschland gemeldet werden (per E-Mail, besser per Fax).
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen Ansprüche innerhalb eines Monats schriftlich mit genauer Beschreibung der Reisemängel beim Veranstalter angemeldet werden. Unser Buch-Tipp hierzu: Wenn Sterne lügen - Geld zurück bei Urlaubsärger!: Die 222 wichtigsten Reise-Urteile*. Anzeige:
Passagiere in der Europäischen Union haben bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (wenn sie in einem europäischen Land gestartet sind, oder, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Airline ihren Sitz in Europa hat). Anzeige:
Die Entschädigung beträgt je nach Entfernung 250 € (Strecken bis 1.500 km), 400 € (Strecken über 1.500 km) oder 600 € (Strecken über 3.500 km). Das entschied inzwischen der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ausnahmen seien möglich, wenn die Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, auf die die Airline keinen Einfluss hat.
Wer sich mit der Fluggesellschaft nicht selbst rumärgern will, kann inzwischen auf spezialisierte Anbieter (Inkassodienste) zurückgreifen. Diese streiten für den Passagier mit der Fluggesellschaft und tragen die Kosten, wenn eine Klage scheitert. Im Gegenzug bekommen sie bei Erfolg bis zu 30 % der Erstattung. Der bekannteste Helfer, um seine Rechte durchzusetzen, ist FairPlane* (hat seit der Gründung im Jahr 2011 bereits über 300.000 Passagieren zu Ihrem Recht verholfen und sehr viele Urteile bis zum EuGH erstritten). Eine Alternative dazu ist das Portal Flightright*. Anzeige:
Wenn ihr euren Flug in der Vergangenheit storniert oder einfach nicht angetreten habt, stehen euch gesetzliche Rückerstattungsansprüche zu - unabhängig davon, bei welcher Airline und welchen Tarif ihr gebucht habt. Denn die von Ihnen mit dem Flugpreis im Voraus bezahlten Steuern, Gebühren und personenbezogenen Zuschläge fallen nur an, wenn ihr auch tatsächlich im Flugzeug sitzt. Ein Experte für die Prüfung solcher Erstattungen ist Geld für Flug*.
Bahn-Buddy.de* ist ein stark wachsendes Onlineportal, dass genervten Bahnfahrern eine unkomplizierte Erstattung ihres Verspätungsanspruches ermöglicht. Dafür lädt der Nutzer (bis zu 12 Monaten nach der Fahrt) sein Ticket zwecks kostenloser Prüfung hoch und bekommt anschließend ein unverbindliches Angebot (kurzfristige Erstattung). Um die gesamte Kommunikation mit der Bahn kümmert sich Bahn-Buddy. Anzeige:
Unter dem Motto "Wer macht die schönsten Bildbände?" wurden in einem Test (11/2015) der Stiftung Warentest Fotobücher von zwölf verschiedenen Anbietern unter die Lupe genommen. Dabei wurden sowohl die Standardbücher (Digitaldruck) als auch die exklusiveren Varianten mit chemischen Abzügen auf Fotopapier getestet. In der Rubrik "Unser Rat" resümierten die Warentester: "Drei Anbieter schneiden im Test gut ab. Die ansehnlichsten Fotobücher lieferte Pixum*."
Viele von uns lesen Bewertungen (z. B. bei der weltweit größten Reisecommunity TripAdvisor*), um sich auf den Urlaub vorzubereiten und das richtige Hotel zu buchen, ein Restaurant mit guter Bewertung zu finden oder interessante Attraktionen zu suchen. Nach der Reise wird jedoch oft vergessen, eine entsprechende positive Bewertung abzugeben. Bewertet euer Hotel (z. B. bei HolidayCheck*), Restaurant oder besuchte Attraktionen bitte auch, wenn ihr zufrieden wart und nicht nur, wenn ihr Kritik üben wollt. Anzeige:
In den letzten Jahren häuften sich Probleme bei der Auszahlung sogenannter Cashback-Gutscheine nach Buchung einer Reise über Ab-in-den-Urlaub.de. Der Gutscheinwert sollte in der Regel innerhalb von 28 Tagen ab dem Abreisetag als Rückvergütung auf das Bankkonto des Buchenden überwiesen werden. Viele Reisende warten jedoch monatelang auf die Auszahlung (Meldung der Stiftung Warentest vom 06.11.2015).
Auch wir waren betroffen und machten solche Erfahrungen. Für eine Reise im November 2015 haben wir nur mit einigem Aufwand die versprochene Erstattung (im Mai 2016) erhalten. Was kann man tun? Wir haben nach einigen freundlichen E-Mails, auf die mit Vertröstungen reagiert wurde, der Geschäftsführung schriftlich eine Zahlungsfrist gesetzt. Weiterhin haben wir die Geschäftsführung der Reiseverantstalters (Ab-in-den-Urlaub.de war in unserem Fall der Reisevermittler) um Unterstützung gebeten. Anzeige:
Wir haben mitgeteilt, dass wir bis zur Klärung auch keine Reisen mehr beim eigentlichen Reiseveranstalter buchen werden. Der Veranstalter hat sich dann ebenfalls an Ab-in-den-Urlaub.de gewandt, was den Druck erhöht haben dürfte. Im nächsten Schritt hätten wir eine Anzeige sowie die gerichtliche Geltendmachung der Forderung anwaltlich prüfen lassen. Dem kam Ab-in-den-Urlaub.de mit der Übersendung eines Verrechnungsschecks in zugesagter Höhe zuvor. Insgesamt ist aber ein erheblicher Vertrauensverlust gegenüber dem Portal entstanden, der nur schwer wieder wettzumachen ist.
Neben Ab-in-den-Urlaub.de sind auch weitere Plattformen der Leipziger Unister-Gruppe in der Vergangenheit durch kritische Pressemeldungen aufgefallen:
Meldung der Stiftung Warentest zu fluege.de vom 26.03.2015
Meldung der Stiftung Warentest zu Hotelreservierung.de vom 18.03.2011
Meldung der Stiftung Warentest zu Holidaytest vom 23.02.2012
Auf onlinebonus.de findet ihr deshalb keine Empfehlungen zu diesen Webseiten. Inzwischen stehen nach Insolvenz und teilweisem Verkauf die Zeichen auf Neubeginn. Wir werden die Entwicklung bei Ab-in-den-Urlaub.de nach dem Neustart zunächst weiter beobachten.
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